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Kindermörder Gäfgen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert

30 June, 2008 (15:08) | News | User Imageeinstein




Magnus Gäfgen (33) ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Der Mörder des Bankierssohnes Jakob von Metzler (†11) wollte seinen Fall noch einmal aufrollen lassen, ihm war 2002 im Polizeiverhör Folter angedroht worden, um eine Aussage zu erzwingen.

Seine Grundrechtsbeschwerde wurde heute abgewiesen. Deutschland habe weder gegen das Folterverbot noch gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen, hieß es in dem Urteil am Montag in Straßburg.

Gäfgen hatte den kleinen Jakob aus Frankfurt im September 2002 ermordet. Drei Tage später wurde er nach der Lösegeldübergabe festgenommen und hatte der Polizei zunächst die Unwahrheit über sein Versteck für das Kind gesagt.

Gäfgen ist rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Er war dagegen bis vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, hatte aber keinen Erfolg. Danach legte er in Straßburg Beschwerde ein. Gäfgens Anwalt Michael Heuchemer hatte beantragt, Deutschland wegen Verletzung des Folterverbots und Verletzung des fairen Verfahrens zu verurteilen.

Quelle: Bild.de

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