Inzest-Prozess Josef Fritzl: Lebenslänglich
Mit den Plädoyers von Staatsanwältin Christiane Burkheiser und Anwalt Rudolf Mayer ist gegen 10.00 Uhr der Prozess gegen Josef Fritzl in St. Pölten zu Ende gegangen. Bevor sich die Geschworenen zur Beratung zurückzogen, wurde dem Angeklagten das Wort übergeben: “Ich bereue es aus ganzem Herzen, was ich meiner Familie angetan habe. Ich kann es leider nicht mehr gut machen.”
Beim Vorwurf des Mordes durch Unterlassung hat Josef Fritzl allerdings Anmerkungen gemacht, die die Frage aufwerfen, ob er sich uneingeschränkt schuldig bekennt.
Ob es sich um volles Mordgeständnis handelt, ist laut Juristen fraglich.
Josef Fritzl: “Ich habe es einfach übersehen. Ich hätte erkennen müssen, dass es dem Baby schlecht geht. Ich habe es einfach übersehen.” So kommentierte Josef Fritzl den Tod eines Säuglings im Keller vor 13 Jahren.
Laut Juristen ist aber fraglich, ob es sich dabei um ein volles Mordgeständnis handelt. Denn die Anklage wirft Josef Fritzl vor, die überlebensnotwendige ärztliche Hilfe verweigert, also den Tod des Säuglings vorsätzlich in Kauf genommen zu haben.
Franz Cutka, der Vizepräsident des Landesgerichts St. Pölten, meinte dazu: “Ob diese Äußerung ein reumütiges Geständnis für einen wesentlichen Strafmilderungsgrund darstellt, müssen die Geschworenen mit den Berufsrichtern entscheiden.”
Zunächst legen die Berufsrichter den Geschworenen einen Fragenkatalog vor, mit Hauptfragen zu allen sechs Anklagepunkten: Mord, Sklaverei, Vergewaltigung, Nötigung, Freiheitsentziehung und Blutschande.
Nach den Schlussplädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung werden sich die Geschworenen zurückziehen.
Mit dem Ergebnis ihrer Beratungen, dem Wahrspurch, wird am Nachmittag gerechnet, dann legen sie gemeinsam mit den Berufsrichtern die Höhe der Strafe fest.
Im Falle eines Schuldspruches wegen Mordes beträgt die Höchststrafe lebenslang.
Josef Fritzl wurde von den Geschworenen in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Urteil: Lebenslänglich in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Fritzl hat das Urteil angenommen.
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