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Inzest Drama Fritzl: Anklage auch wegen Sklaverei möglich

4 August, 2008 (16:29) | News | User Imageeinstein




Der Inzest-Verdächtige Josef Fritzl aus Amstetten könnte der Staatsanwaltschaft zufolge auch wegen Sklavenhaltung angeklagt werden. Bis Ende September solle gegen den 73-jährigen  in mehreren Punkten Anklage erhoben werden, damit könne der Prozess voraussichtlich im Dezember beginnen, erklärte der St. Pöltener Staatsanwalt Gerhard Sedlacek.

Josef Fritzl soll seine Tochter Elisabeth 24 Jahre lang in einem Kellerverlies eingesperrt und missbraucht haben. Er bekam mit ihr sieben Kinder, von denen eines nach der Geburt starb. Die Staatsanwaltschaft erwägt deswegen auch, Anklage wegen Mordes gegen ihn zu erheben, denn das Baby hätte mit adäquater medizinischer Behandlung vielleicht überleben können.

Die Vernehmung Elisabeths, die als 18-Jährige in den Keller gesperrt wurde, sei inzwischen abgeschlossen, sagte Sedlacek.

Derzeit steht noch ein psychologisches Gutachten zu Josef Fritzl aus, der weitgehend geständig ist. Unter anderem hat er auch zugegeben, den Leichnam des toten Säuglings in einem Ofen verbrannt zu haben. Ihm könnten bis zu 20 Jahre Haft drohen.

Drei der Kinder wuchsen bei Elisabeth in dem Kellerverlies auf, die anderen in der Wohnung von Josef Fritzl und seiner Frau. Die Einlieferung der lebensgefährlich erkrankten 19-jährigen Kerstin Fritzl in eine Klinik hatte das Verbrechen im April ans Tageslicht gebracht.

Am Landgericht St. Pölten laufen bereits die Vorbereitungen für den Prozess, leiten wird ihn die St. Pöltner Strafrichterin Andrea Humer.

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