Inzest Drama: Anklage gegen Josef Fritzl Anfang November
Anfang November soll Anklage gegen Josef Fritzl erhoben werden. Laut einer Expertise ist er nicht geisteskrank.
Der Tatverdächtige im Inzest-Fall von Amstetten, Josef F., ist laut psychiatrischem Gutachten trotz schwerer Persönlichkeitsstörung voll zurechnungsfähig. Die Expertise traf am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten ein.
Das psychiatrische Gutachten umfasst 130 Seiten. Die “volle Zurechnungsfähigkeit” werde dem 73-Jährigen “im gesamten Tatzeitraum von etwa 24 Jahren” attestiert. “Das bedeutet, dass gegen den Beschuldigten beim Landesgericht St. Pölten Anklage erhoben und er sich als Angeklagter vor einem Geschworenensenat zu verantworten haben wird.”
Die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens sind im bisher 15 Bände - mehrere 1.000 Seiten - umfassenden Akt dokumentiert und werden in die Anklageschrift einfließen. Deren Fertigstellung wird voraussichtlich bis zur ersten Novemberwoche dauern.
Somit ist damit zu rechnen, dass die Staatsanwaltschaft St. Pölten nach Verbüssung der Haftstrafe noch zusätzlich seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragen wird. Dies käme einer lebenslänglichen Haftstrafe gleich.
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