Fritzl Inzest-Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ist am Vormittag im niederösterreichischen St.Pölten der Inzest-Prozess gegen Josef Fritzl fortgesetzt worden. Der 73-jährige Angeklagte hatte zum Auftakt am Montag ein Teilgeständnis abgelegt, den Vorwurf des Mordes durch Unterlassung sowie des Sklavenhandels wies er jedoch zurück. Die Öffentlichkeit wird am zweiten Verhandlungstag aus Opferschutzgründen von der ersten Minute an ausgeschlossen bleiben.
Laut Gericht sind die weitere Einvernahme des Angeklagten und seine Konfrontation mit dem insgesamt elfstündigen Videomaterial vorgesehen, in dem die Tochter des Angeklagten ausführlich das ihr Widerfahrene schildert. Weder sie noch ihre Kinder werden persönlich zur Verhandlung erscheinen. Möglicherweise werden am Dienstag auch schon die ersten Gutachten erörtert.
Das Urteil dürfte noch in dieser Woche, eventuell bereits am Donnerstag, ergehen. Abhängig sei dies vom Verhalten des Angeklagten, erklärteFranz Cutka, Vizepräsident und Sprecher des Landesgerichts St. Pölten, in der öffentlichen Pressekonferenz am Montag. Die Frage, wie sich Josef Fritzl während der Videovernehmung seiner Tochter verhielt, könne er nicht beantworten, weil er nicht im Gerichtssaal gewesen sei.
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